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Abfallkalender des Landkreises Görlitz 2025

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Abfallkalender des Landkreises Görlitz 2025 mit den aktuellen Entsorgungsterminen, Tipps sowie Formulare für An-, Ab- und Änderungsmeldungen auch im Internet unter aw.landkreis.gr

Alttextilien/Altkleider

Alttextilien/Altkleider | Wilder Müll | Altfahrzeuge| Informationen zum DatenschutzMerkblatt zur Datenerhebung durchden Regiebetrieb AbfallwirtschaftInformationen zumDatenschutzAlttextilien / AltkleiderIhre alten, aber gut erhaltenden Bekleidungs-, Haus- und Heimtextilien können zu gemeinnützigen Zwecken an entsprechendeVerbände abgegeben werden oder Sie nutzen die im Kreisgebiet aufgestellten Altkleidercontainer.Die Adressen und Telefonnummern von Kleiderkammern, Möbelbörsen und ähnlichen Einrichtungen finden Sie inden Branchenbüchern.Was gehört in die Altkleidersammlung? Damen-, Herren-, Kinderbekleidung | Stepp- und Federbetten |Schuhe (paarweise zusammengebunden) | Haushalts- und BettwäscheWilder Müll – kein KavaliersdeliktEntsorgung von AltfahrzeugenBei der Entsorgung von Altfahrzeugen wenden Sie sichbitte an anerkannte Annahme- und Rücknahmestellenoder einen anerkannten Demontagebetrieb.Merkblatt zur Datenerhebung durch den Regiebetrieb AbfallwirtschaftDieses Merkblatt dient zur Information,wie und in welchem Umfang im BereichAbfallwirtschaft des Landkreises Görlitzpersonenbezogene Daten der AnschlussundGebührenpflichtigen genutzt werden.1. Verarbeitungszweck/Gesetzliche AufgabenerledigungDer Landkreis Görlitz betreibt die Abfallentsorgungals öffentliche Einrichtungund wird öffentlich-rechtlich tätig. Zur Erfüllungder Entsorgungsleistungen für dieEinwohner sowie gewerbliche und sonstigeEinrichtungen bedient sich der Landkreisbeauftragter Dritter.Personenbezogene Daten der Anschluss-und Gebührenpflichtigen werden insbesonderefür die Bereitstellung von Abfallsammelbehältern,der Beantragung derSperrmüllabfuhr, der Gebührenerhebungund der Bearbeitung der Verfahren vonillegalen Müllablagerungen verarbeitet.2. Rechtsgrundlagen für dieVerarbeitung:• Art. 6 Abs. 1 e) Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO)• Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaftund Sicherung der umweltverträglichenBewirtschaftung vonAbfällen (KrWG)• Sächsisches Kreislaufwirtschafts- undWilde Müllablagerungen stellen eineGefährdung für Boden, Grundwasser,Luft, Pflanzen und Lebewesen dar. Weiterhinwird das Orts- und Landschaftsbildbeeinträchtigt. Zudem besteht eineSelbstentzündungsgefahr durch Brennglaswirkung.Das Ablagern von Abfällen,Sperrmüll, Elektro- und Elektronikgerätenetc. ist auf oder neben den Wertstoffcontainernnicht erlaubt. Wer illegal Abfälleentsorgt, verstößt gegen geltendesAbfallrecht und begeht eine Ordnungswidrigkeit,die mit einer Geldbuße geahndetwird.Nehmen Sie sich bitte die Zeit, IhreAbfälle in die richtigen Abfallbehältereinzufüllen und die Natur als Erholungsraumzu erhalten!Die „Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge (GESA)“ veröffentlichtdie Adressen anerkannter Betriebe unterwww.altfahrzeugstelle.de.Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)• Landkreisordnung für den FreistaatSachsen (SächsLKrO)• Sächsisches Kommunalabgabengesetz(SächsKAG)• Satzung des Landkreises Görlitz überdie Vermeidung, Verminderung, Verwertungund Beseitigung von Abfällen(AbfWiS)• Abfallgebührensatzung desLandkreises Görlitz (AbfGS)3. Personenbezogene DatenInsbesondere folgende Daten werdenvon dem Regiebetrieb Abfallwirtschaftverarbeitet:a) Stammdaten und Kontaktdatenz.B. Kundennummer/Aktenzeichen,Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer(freiwillig), E-Mail-Adresse (freiwillig),Bankverbindung (freiwillige Angabe).b) Daten zur Gebührenerhebungz.B. Angaben zu den Eigentumsverhältnissenfür das Grundstück, Datenzu Inhaberverhältnissen bei Gewerbebetrieben,Nachweise über Nachlassangelegenheiten,Informationen zuVollstreckungs- und Insolvenzverfahren,Angaben über Verursacher von Abfallablagerungenund Angaben zu Entleerungenvon Abfallbehältern.4. EmpfängerDie in Ziffer 3 genannten Daten könnenzum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigungdes Regiebetriebes Abfallwirtschaftan Dritte übermittelt werden, wiez.B. an Strafverfolgungsbehörden undBehörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei,Staatsanwaltschaft), Gerichte, andereDritte wie z.B. kommunale Ämter, beauftragteEntsorgungsunternehmen, beauftragteDienstleister (z.B. IT- Dienstleister,Verteiler für Abfallkalender), Vermieter(wenn Direktveranlagung von Mietern).5. SpeicherdauerFür Daten im Zusammenhang mit derGebührenerhebung besteht eine Speicherfristvon 10 Jahren nach Beendigungder Gebührenschuld. Eine Beendigungliegt vor, wenn das Grundstück nichtmehr bewohnt oder genutzt wird und damitkeine entsorgungspflichtigen Abfällemehr anfallen und keine offenen Gebührenforderungenmehr bestehen.6. Öffentlich zugänglicheDatenquellenDer Regiebetrieb Abfallwirtschaft kannunter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungenpersonenbezogene Datenauch bei anderen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen oder Personen erheben.Dies können z.B. Melderegister,Standesämter, Grundbuchämter, Handelsregister,Sozialleistungsträger, Internetoder andere öffentliche Quellen sein.7. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichtenund Folgen derNichtbeachtungWer Abfälle erzeugt, unterliegt der Mitteilungs-und Auskunftspflicht nach § 11der Abfallwirtschaftssatzung des LandkreisesGörlitz. Das bedeutet, dass diebetroffene Person alle für die Gebührenerhebungrelevanten Tatsachen und Änderungenangeben muss.8. Betroffenenrechtea) Auskunft Artikel 15 DSGVOJeder hat das Recht, sich vom RegiebetriebAbfallwirtschaft bestätigen zulassen, ob und in welchem Umfang ihnpersönlich betreffende personenbezogeneDaten, verarbeitet werden.b) Berichtigung/ VervollständigungArtikel 16 DSGVOSind personenbezogenen Daten unrichtigoder unvollständig erfasst, werdendiese nach Bekanntwerden unverzüglichberichtigt oder vervollständigt.c) Löschung Artikel 17 DSGVOFür den Fall, dass nachgewiesen wird,dass personenbezogene Daten zu Unrechtverarbeitet wurden, wird unverzüglichdie Löschung der betroffenenDaten veranlasst.d) Einschränkung der VerarbeitungArtikel 18 DSGVOBetroffene Personen können die Einschränkungder Verarbeitung verlangen,soweit die gesetzlichen Voraussetzungenvorliegen.e) Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitungpersonenbezogener DatenArtikel 21 DSGVOWerden Daten mit Einwilligung des Kundenverarbeitet, kann die Einwilligungjederzeit ohne Angabe von Gründen mitWirkung für die Zukunft widerrufen werden.Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitungbleibt rechtmäßig.f) Beschwerderecht Artikel 77 DSGVOBetroffene Personen haben die Möglichkeit,sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten,zu wenden, sofern sieder Meinung sind, dass die Verarbeitungder sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnungverstößt.Sächsischer DatenschutzbeauftragterPostfach 12 00 16, 01001 DresdenE-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de9. Kontaktdaten des für dieVerarbeitung Verantwortlichensowie des DatenschutzbeauftragenVerantwortlicher für die Datenverarbeitung:Landratsamt GörlitzBahnhofstraße 24, 02826 GörlitzE-Mail: info@kreis-gr.deTel.: 03581 663 -0Datenschutzbeauftragter des LandratsamtesGörlitz: Landkreis GörlitzDatenschutzbeauftragterBahnhofstraße 24, 02826 GörlitzE-Mail: datenschutz@kreis-gr.deTel.: 03581 663 -010. Transparente Informationenfür die Ausübung der Rechteder BetroffenenDiese Informationen sind für jeden zugänglichund nachlesbar und auch aufder Internetseite des Regiebetriebes Abfallwirtschaftaw.landkreis.gr zu finden.18 19