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Abfallwirtschaftskonzept für den LK Görlitz 2024

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Die Zielstellung der Kreislaufwirtschaft besteht grundsätzlich darin, Mensch und Natur bei der Erzeugung und insbesondere bei der Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Dabei sollen natürliche Ressourcen so weit als möglich geschont werden. Der Landkreis Görlitz will diese Ziele durch Maßnahmen, welche die Umsetzung der Prioritätenfolge – Vermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung – ermöglicht, erreichen.

2.1.3 Abfallwirtschafts-

2.1.3 Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung Wesentliche Grundlagen für die Abfallwirtschaft im Landkreis Görlitz bilden die Abfallwirtschaftssatzung 4 (in Kraft seit 01.01.2020) und die Abfallgebührensatzung 5 (in Kraft seit 01.01.2023). Der Landkreis Görlitz gehört dem Regionalen Abfallverband Oberlausitz- Niederschlesien (RAVON) an. Auch dessen satzungsrechtlichen Regelungen sind zu beachten. Das vorliegende Konzept geht immer wieder auf die Inhalte der Satzungen ein. Auf eine Darstellung der Satzungsinhalte soll deshalb an dieser Stelle verzichtet werden. 2.2 Allgemeine Rahmenbedingen (Lage, Bevölkerung) Der Landkreis Görlitz besteht in seinen derzeitigen territorialen Grenzen seit 2008. Er wurde im Zuge der Funktional- und Kreisgebietsreform aus den ehemaligen Landkreisen Niederschlesische Oberlausitzkreis und Löbau-Zittau sowie der bis dahin kreisfreien Stadt Görlitz gebildet. Das Gebiet des Landkreises befindet sich im Osten des Freistaates Sachsen, grenzt an im Osten an Polen, im Süden an die Tschechische Republik, im Norden an das Bundesland Brandenburg und im Westen an den sächsischen Landkreis Bautzen 4 Satzung des Landkreises Görlitz über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) von 20.12.2012, zuletzt geändert durch: 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Görlitz über die Vermeidung, Verminderung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz) vom 04.11.2019 5 Abfallgebührensatzung des Landkreises Görlitz vom 20.12.2012, zuletzt geändert durch: 4. Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung des Landkreises Görlitz vom 06.10.2022 AWK - Landkreis Görlitz 2024 4

(territoriale Einordnung des Landkreises in den Freistaat Sachsen, siehe Abb. 1) und nimmt eine Fläche von etwa 2.100 km² ein. Der Landkreis ist der drittgrößte der sächsischen Landkreise. Das langgestreckte Gebiet hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von durchschnittlich ca. 85 km und eine West-Ost- Ausdehnung von durchschnittlich ca. 30 km. Abb. 1: Verwaltung im Freistaat Sachsen, Landkreise und Kreisfreie Städte (Quelle: https://www.verwaltungsatlas.sachsen.de/download/smr_kreis.jpg, zuletzt aufgerufen: 10.04.2024) Im Landkreis leben knapp 250.000 Einwohner in 53 Gemeinden, davon 14 Städte. Die größte, namensgebende Kreisstadt Görlitz hat etwa 55.000 Einwohner. Die Bevölkerungsentwicklung geht aus der Abbildung in Kapitel 5.1 hervor. AWK - Landkreis Görlitz 2024 5