Abfallbesitzer/in oder -erzeuger/in, bezogen auf Restabfallbehälter und Jahr, angenommen. 3.1.2.7 Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) Der Landkreis Görlitz betreibt ein System zur gemeinsamen Erfassung von kommunalen Altpapieren und von Papierverpackung, für die die Systembetreiber gemäß Verpackungsgesetz zuständig sind. Die PPK-Erfassung erfolgt derzeit auf der Grundlage der Abstimmungsvereinbarung, die im Jahr 2020 zwischen dem Landkreis Görlitz und der BellandVision GmbH, Pegnitz geschlossen wurde, mit den zugehörigen Anlagen 6 . PPK-Behälter werden in der Regel 4-wöchig entleert. Für bestimmte Gebiete (z. B. für Neubaugebiete) können Sonderregelungen getroffen werden. Erzeuger und Besitzer aus anderen Herkunftsbereichen können die Entsorgung der PPK über das System des Landkreises beantragen. 3.1.2.8 Elektro- und Elektronikgeräte (Haushaltgeräte und Haushaltkühlgeräte) Elektro- und Elektronikgeräte können gemeinsam mit sperrigen Abfällen entsorgt werden. Das heißt, sie werden nach Anmeldung über Sperrmüllkarten oder nach Online-Anmeldung abgeholt oder sie können an Wertstoffhöfen selbst angeliefert werden. Eine Mengenbegrenzung besteht für die Geräte nicht. Sie sind getrennt von den sperrigen Abfällen bereit zu stellen bzw. abzugeben. 3.1.2.9 Verpackungen (LVP, Glas) Die Erfassung von LVP und Glas obliegt den Systembetreibern gemäß Verpackungsgesetz bzw. deren beauftragten Dritten. Grundlage für die Erfas- 6 Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Görlitz und der Fa. BellandVision GmbH, Pegnitz vom 20.10.2022 Anlage 7, Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur, 07.10.2022 AWK - Landkreis Görlitz 2024 14
sung und Entsorgung dieser Abfälle bildet die Abstimmungsvereinbarung (siehe oben) mit den zugehörigen Anlagen 7 . Die Abholung der MGB für LVP ab Haushalt erfolgt 4-wöchig, im Ausnahmefall 14-tägig oder wöchentlich. Die Glascontainer werden nach Bedarf und regelmäßig entleert. Leichtverpackungen und Glas können auch an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. 3.1.2.10 Betrieb von Wertstoffhöfen Der Landkreis oder seine beauftragten Dritten betreiben fünf Wertstoffhöfe (Standorte siehe Abb. 2). Erzeuger und Besitzer von Abfällen können zu den jeweiligen Öffnungszeiten sperrige Abfälle gegen Vorlage einer Sperrmüllkarte (auch für Erzeuger und Besitzer aus anderen Herkunftsbereichen möglich) Elektro- und Elektronikgeräte Schrott PPK LVP Glas (Verpackungen und Nichtverpackungen) Kunststoffe (Nichtverpackungen) und z. T. Problemstoffe, Holz, Gartenabfälle, Altkleider und Bauabfälle an den Wertstoffhöfen anliefern. 7 Abstimmungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Görlitz und der Fa. BellandVision GmbH, Pegnitz vom 20.10.2022 Anlage 3, Systemfestlegung LVP ab 01.01.2023 bis 31.12.2025, 23.11.2021 Anlage 4, Systemfestlegung Glas ab 01.01.2024, 02.01.2023 AWK - Landkreis Görlitz 2024 15
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