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Abfallwirtschaftskonzept für den LK Görlitz 2024

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Die Zielstellung der Kreislaufwirtschaft besteht grundsätzlich darin, Mensch und Natur bei der Erzeugung und insbesondere bei der Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Dabei sollen natürliche Ressourcen so weit als möglich geschont werden. Der Landkreis Görlitz will diese Ziele durch Maßnahmen, welche die Umsetzung der Prioritätenfolge – Vermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung – ermöglicht, erreichen.

Im Landkreis

Im Landkreis Görlitz hat sich seit vielen Jahren ein Gebührenmodell etabliert, das gemäß § 9 Abs. 3 SächsKrWBodSchG „effektive Anreize zur Vermeidung, Verwertung und umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen“ schafft. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über das aktuelle Gebührenmodell. Die vorgenannte Anreizwirkung ergibt sich durch die leistungsbezogenen Gebührenanteile – Behälterbenutzungsgebühr und Gebühr Restabfallentsorgung. Tab. 8: Übersicht über das aktuelle Gebührenmodell im Landkreis Görlitz 13 Position Gebührenmodell Gebührenschuldner, Haushalte, andere Herkunftsbereiche Festgebühren, Haushalte, andere Herkunftsbereiche Behälternutzungsgebühr für Rest- und Bioabfall Behältertauschgebühr Gebühr Restabfallentsorgung Gebühr Bioabfallentsorgung Grundstückseigentümer Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtung usw. pro Person und Jahr pro Behälter und Jahr (degressiv gestaffelt) pro Behälter und Jahr (Staffelung nach den Behältervolumen); bei Grundstücken mit Sackentsorgung bzw. Nutzung eigener Behälter Pauschale pro Grundstück pro Vorgang pro Leerung (Staffelung degressiv zum Volumen) 2 Mindestleerungen pro Jahr und Behälter bei einem zu stellendem Mindestvolumen von 5 l/EW*Woche pro Behälter und Jahr (Staffelung degressiv zum Volumen unter Berücksichtigung von Behältergewichten) 13 Darstellung Landkreis Görlitz, Regiebetrieb Abfallwirtschaft, übergeben Januar 2024 AWK - Landkreis Görlitz 2024 34

Auf der Grundlage des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes wurden die Abfallgebühren für die Jahre 2023 und 2024 neu berechnet 14 . Tab. 9. enthält die für die Jahre 2023 und 2024 geltenden Abfallgebühren. Insbesondere die pro Leerung zu zahlende Gebühr für die Restabfallentsorgung setzt Anreize, Abfälle zu vermeiden, ordnungsgemäß getrennt zu entsorgen und damit die Menge an Restabfälle zu minimieren. Tab. 9: 2023 und 2024 geltende Gebührensätze, Landkreis Görlitz (Quelle: Abfallkalender 2024, https://publikationen.kreisgoerlitz.de/abfallkalender-des-landkreises-gorlitz-2024/68555877, zuletzt aufgerufen: 10.04.2024) 14 ECONUM Unternehmensberatung GmbH: Betriebswirtschaftliche Gebührenkalkulation der Jahre 2023 – 2024 für die Abfallentsorgung des Landkreises Görlitz, Bericht vom August 2022, im Auftrag des Regiebetriebs Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz AWK - Landkreis Görlitz 2024 35