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Abfallwirtschaftskonzept für den LK Görlitz 2024

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Die Zielstellung der Kreislaufwirtschaft besteht grundsätzlich darin, Mensch und Natur bei der Erzeugung und insbesondere bei der Bewirtschaftung von Abfällen zu schützen. Dabei sollen natürliche Ressourcen so weit als möglich geschont werden. Der Landkreis Görlitz will diese Ziele durch Maßnahmen, welche die Umsetzung der Prioritätenfolge – Vermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung – ermöglicht, erreichen.

- Prüfung der

- Prüfung der Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgers (frei zugängliche Flächen, Feststellung Grundstückeigentümer, Vorhandensein von Betretungsrechten) - Inaugenscheinnahme der Ablagerungen (in der Regel gemeinsam mit der meldenden Stelle) - Ermittlung möglicher Verursacher, Sicherung von Beweisen, Übergabe der Beweismittel und der Verfahren an die Bußgeldstelle des Landkreises - Erlass etwaiger Beseitigungsanordnung an dritte Zuständige (z. B. Gemeinden) - Beauftragung Dritter mit Leistungen zur Beräumung und Entsorgung illegal abgelagerter Abfälle, Abnahme der Leistungen, Rechnungskontrolle. AWK - Landkreis Görlitz 2024 54

10 Als geeignet identifizierte Vorhalteflächen für situationsbedingt anfallende Abfälle (zum Beispiel bei Hochwasser und Großschadensereignissen) Das Auftreten von Großschadensereignissen kann nur schwer vorhergesehen werden. Das betrifft die Art des Ereignisses, aber auch die Eintrittszeit, die Eintrittshäufigkeit und Ort/Gebiet des Auftretens. Großschadensereignisse könne deshalb regional nicht geplant werden. Feste Abfallzwischenlager oder Vorhalteflächen für situationsbedingt anfallende Abfälle werden seitens des Landkreises nicht dauerhaft vorgehalten. Eine Ausnahme bildet die Deponie in Kunnersdorf, die bei Großschadensereignissen mit erhöhtem Abfallaufkommen dauerhaft als Zwischenlager zur Verfügung steht. Unabhängig davon sind die Zwischenlagerung und die Entsorgung von Abfällen im Katastrophenfall im Landkreis Görlitz durch folgende Maßnahmen jederzeit gesichert, unabhängig davon wo und wann das Schadensereignis eintritt: - Einbeziehung von nach Art und Menge der Abfälle geeignete Anlagen für die Zwischenlagerung und die Entsorgung der Abfälle und/oder - Abstimmung mit den betreffenden Gemeinden zur Bereitstellung geeigneter Flächen für die zeitweise Lagerung von Abfällen, von dort aus ordnungsgemäße Entsorgung in genehmigten Anlagen oder - behördliche Anordnung der Zwischenlagerung der Abfälle auf geeigneten Flächen, von dort aus ordnungsgemäße Entsorgung in genehmigten Anlagen. AWK - Landkreis Görlitz 2024 55