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Der Landkreis stellt sich vor

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Broschüre 2009

Wie funktioniert der

Wie funktioniert der Landkreis Görlitz? Wahlberechtigte Einwohner des Landkreises wählen funktionsweise des Landkreises Kreistag Vorsitzender Landrat 5 Jahre 7 Jahre 92 Kreisräte wählt leitet beschließende Ausschüsse beratende Ausschüsse Landratsamt · Hauptausschuss · Finanzausschuss · Technischer Ausschuss · Ausschuss für Kreisentwicklung, Wirtschaft · Jugendhilfeausschuss Tourismus, Umwelt und Energiefragen · Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport · Ausschuss für Gesundheit und Soziales · Grundsicherungsausschuss Kreisbehörde (kommunale Selbstverwaltung) Untere Verwaltungsbehörde (staatliche Aufgaben ) 24

Organe des Landkreises Wie der Mensch braucht der Kreis lebenswichtige Organe, das sind der Kreistag und der Landrat. Der Landrat Bernd Lange (CDU) wurde bei der Landratswahl im Juni 2008 zum Landrat des neuen Landkreises Görlitz gewählt. Wegen einer Wahlanfechtung wurde er zunächst zum 1. August 2008 vom Innenminister zum „Beauftragten für den Landkreis Görlitz“ berufen. Am 5. September wählte ihn der Kreistag zum „Amtsverweser“. Er durfte sich danach Landrat nennen, hatte jedoch bis zum Abschluss des Wahlanfechtungsverfahrens keine Stimme im Kreistag. Die Klage wurde zurückgenommen und Landrat Bernd Lange trat am 30.04.2009 offiziell sein Amt als gewählter Landrat des Landkreises Görlitz an. Am 24. Juni 2009 leistete er im Kreistag seinen Amtseid. Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und Leiter der Verwaltung des Landratsamtes. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre, die Wiederwahl ist möglich. Der Landrat wird direkt von den Bürgern gewählt. Er vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse. Die Geschäfte der Verwaltung und die ihm durch Rechtsvorschrift oder dem Kreistag übertragenen Aufgaben erledigt er in eigener Zuständigkeit. Erster Stellvertreter des Landrates ist der 1. Beigeordnete Thomas Gampe, der gleichzeitig das Dezernat I im Landratsamt leitet, 2. Beigeordnete ist Martina Weber, Leiterin des Dezernates IV und 3. Beigeordneter ist Dr. Christian Linke, Leiter des Dezernates II. Neben den Beigeordneten wählte der Kreistag aus seiner Mitte zwei weitere Stellvertreter des Landrates: Kreisrat Günter Paulik (CDU), 1. Stellvertreter und Kreisrat Arnd Voigt (Freie Wähler), 2. Stellvertreter. Sie vertreten den Landrat im Falle seiner Verhinderung, wenn auch die Beigeordneten verhindert sind. Der Kreistag Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. Der Kreistag wurde im Juni 2008 gewählt und besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und 92 Kreisräten. Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit der Landrat nicht Kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Kreistag überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Kreisverwaltung für deren Beseitigung durch den Landrat. Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich. Nicht öffentlich tagt er dann, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern. organe des landkreises 25