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Der Landkreis stellt sich vor

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Broschüre 2009

Der

Der Kreistag hat außerdem einen Beirat für Sorbenfragen und einen Seniorenrat berufen. Außerdem wurden eine hauptamtliche Gleichstellungs-, eine Behinderten- und eine Ausländerbeauftragte sowie ein Beauftragter für Sorbenfragen bestellt. Ergebnisse der Wahl zum Kreistag des Landkreises Görlitz für die Wahlperiode 2008 – 2014: 33 Kreisräte CDU 5 Kreisräte NPD 14 Kreisräte Freie Wähler e.V. 3 Kreisräte Bündnis90/Die Grünen 17 Kreisräte Die Linke 3 Kreisräte Kinder und Jugend im Kreistag 7 Kreisräte SPD 2 Kreisräte DSU 6 Kreisräte FDP 2 Kreisräte Bürger für Görlitz organe des landkreises Die Ausschüsse des Kreistages Da der Kreistag nur relativ selten zusammentritt, jedoch vergleichsweise viele Mitglieder hat und sich mit vielen Problemstellungen befassen muss, bildet er beschließende und beratende Ausschüsse. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit an Stelle des Kreistages. Angelegenheiten, über die der Kreistag entscheidet, sollen in den zuständigen Ausschüssen vorberaten werden. Die Sitzungen sind öffentlich, soweit sie nicht der Vorberatung des Kreistages dienen. Vorsitzender der beschließenden Ausschüsse ist der Landrat, er kann einem Beigeordneten diese Aufgabe übertragen. Beratende Ausschüsse werden zur Vorberatung auf bestimmten Gebieten gebildet, in deren Ergebnis dem Kreistag Empfehlungen für Beschlüsse gegeben werden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Sachkundige Einwohner können vom Kreistag als Mitglieder in beratende und beschließende Ausschüsse berufen werden. Die Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse werden vom jeweiligen Ausschuss gewählt, wobei diese Kreisräte sein müssen. Die Kreisräte Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird bestimmt, dass in Ländern, Kreisen und Gemeinden das Volk eine Vertretung haben muss. Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbürger. Er besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und den ehrenamtlichen Mitgliedern, den Kreisräten. Die Kreisräte werden von den Landkreiseinwohnern gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Kreisräte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Kreisräte sind ehrenamtlich tätig und erhalten für ihre Aufwendungen eine Entschädigung. 26

Struktur des Landratsamtes struktur des landratsamtes 27