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Doppelhaushaltssatzung und Budgetplan (2019/ 2020)

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  • Budgetplan
  • Doppelhaushaltssatzung
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Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Finanzausgleichgesetz die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt.

1 Allgemeines Der

1 Allgemeines Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Finanzausgleichgesetz die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt. Für den Doppelhaushalt 2019/2020 gelten als Rahmenbedingungen die Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Kommunen im Freistaat Sachsen für die Jahre 2019 bis 2022 (mittelfristige Finanzplanung), das vorläufige Rechnungsergebnis des Jahres 2017 und der Nachtragsplan 2018. Die Finanzausstattung des Landkreises Görlitz weist im Doppelhaushalt 2019/2020 eine positive Entwicklung gegenüber dem Nachtragsplan 2018 aus. NT-Plan 2018 : Plan 2019 : Plan 2020 : 177.885,7 TEUR 187.884,9 TEUR 195.268,6 TEUR Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen erhöhen sich voraussichtlich von 67.357,9 TEUR (2018) auf 71.662,0 TEUR (2019) bzw. 75.119,3 TEUR (2020). Im Ergebnis der Spitzengespräche zum FAG 2019/2020 verständigte man sich auf eine Ausweitung des Bedarfszuweisungstatbestandes zur Reduzierung von Belastungsunterschieden in der Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Kreisebene. Entsprechend der Nettobelastung erhält der Landkreis Görlitz in diesem Zusammenhang einen Ausgleich in Höhe von 1.600 TEUR pro Jahr. Darüber hinaus wird die Schlüsselmasse infolge der Verringerung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft angehoben. Mittelfristig wird eine weitere Steigerung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen erwartet. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich auch der Ertrag aus der Kreisumlage von 89.273,5 TEUR (2018) auf 91.649,6 TEUR (2019) bzw. 95.576,0 TEUR (2020), infolge der gestiegenen Umlagegrundlagen. Der originäre Hebesatz von 34,33 % wird beibehalten. Der Zuschlag zum Ausgleich für den gemeindlichen Mehrertrag an der Umsatzsteuer für die Jahre 2019/2020 wird von 1,558 % auf 0,67 % abgesenkt. Die höchsten Aufwendungen im Doppelhaushalt 2019/2020 des Landkreises Görlitz stellen, wie üblich die Sozialtransferaufwendungen dar. Gegenüber den Vorjahren sind insbesondere im Bereich Sozial- und Jugendhilfe erhebliche Steigerungen zu verzeichnen. Steigende Fallzahlen und die damit verbundenen hohen Kosten belasten diesen Bereich weiterhin. Personalaufwendungen als zweitgrößte Position bei den Aufwendungen, weisen einen Anstieg auf, welcher insbesondere mit Tarifanpassungen zu begründen ist. Einen weiteren Anstieg gegenüber dem Vorjahr weisen auch die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf. 8 8

Aufgrund der Novellierung der Sächsischen Gemeindeordnung zum 01.01.2018 und den geltenden Übergangsvorschriften für Doppelhaushaltssatzungen 2017/2018 werden an die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit des Landkreises Görlitz nun mit der Doppelhaushaltssatzung 2019/2020 höhere Anforderungen gestellt. Der Haushaltsausgleich ist unter Berücksichtigung der beiden nachfolgenden Kriterien erreicht: 1. Ausgleich des Ergebnishaushaltes Der Gesamtbetrag der Erträge hat den Gesamtbetrag der Aufwendungen unter Berücksichtigung der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses zu erreichen oder zu übersteigen. Abschreibungen auf das zum 31.12.2017 festgestellte Anlagevermögen können mit dem Basiskapital verrechnet werden. 2. Ausgleich des Finanzhaushaltes Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit hat den Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils der Zahlungsverpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften zu decken. Der Ergebnishaushalt kann gegenwärtig nur unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen (§ 72 Abs. 3 Sätze 3 u. 4 SächsGemO) zur Verrechnung der Abschreibungen auf das zum 31.12.2017 festgestellte Anlagevermögen mit dem Basiskapital ausgeglichen werden. 5.000.000 4.500.000 4.000.000 4.338.200 4.117.600 4.432.000 4.463.400 4.268.600 3.500.000 3.000.000 2.500.000 2.000.000 Verrechnung mit dem Basiskapital in € Gesamtergebnis nach Verrechnung in € 1.500.000 1.000.000 500.000 0 0 0 0 0 0 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 9 9