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Doppelhaushaltssatzung und Budgetplan (2019/ 2020)

  • Text
  • Budgetplan
  • Doppelhaushaltssatzung
  • Zittau
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  • Verwaltungsprodukt
Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Finanzausgleichgesetz die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt.

2.3.2 Aufwendungen für

2.3.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen In dieser Position werden u.a. die Aufwendungen für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen, die Unterhaltung von Geräten und baulichen Anlagen, die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie besondere Betriebsaufwendungen geplant. Für die Jahre 2019/2020 stellt sich folgende Planung dar: 2018 2019 2020 NT-Plan Plan - in TEUR - 42* Sach- und Dienstbezüge 52.302,0 52.472,2 52.108,3 dar.: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.124,7 2.248,2 2.669,3 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 4.720,5 4.798,0 4.766,0 Mieten und Pachten 2.251,5 2.984,7 2.946,3 Bewirtschaftung des unbeweglichen Vermögens 7.104,4 7.223,5 7.246,2 Unterhaltung u Erwerb bewegl. und immater. Vermögen 3.518,6 3.903,1 3.612,5 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 801,9 916,3 918,3 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 25.980,2 25.613,3 25.767,5 Verbrauch von Vorräten 1,5 1,0 1,0 Sonstige Dienstleistungen 4.798,7 4.784,1 4.181,2 20 20

2.3.3 Transferaufwendungen und Abschreibungen auf Sonderposten Transferaufwendungen stellen, wie in den vorangegangenen Jahren, die größte Position an den Gesamtaufwendungen dar. Innerhalb dieser Position haben die Sozialtransferaufwendungen (Konto 433*) wiederum den größten Anteil mit 245.995,8 TEUR bzw. 247.033,6 TEUR. In den Sozialtransferaufwendungen sind u.a. enthalten: • Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen • Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen • Leistungen für Unterkunft und Heizung • Arbeitslosengeld II • Eingliederungsleistungen Die Sozialumlage wurde mit einem Betrag von 29.012,1 TEUR bzw. 30.732,6 TEUR veranschlagt. Die Kulturumlage beträgt jeweils 2.750 TEUR. 40.000,0 35.000,0 30.000,0 25.000,0 20.000,0 15.000,0 10.000,0 5.000,0 0,0 Entwicklung der Sozial- und Kulturumlage 2017 bis 2023 - in TEUR - RE 2017 NTPl 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Sozialumlage Kulturumlage RE 2017 NTPl 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 - in TEUR - Sozialumlage 24.865,8 28.012,1 29.012,1 30.732,6 31.526,5 32.790,7 34.059,5 Kulturumlage 2.699,9 2.748,9 2.750,0 2.750,0 2.750,0 2.750,0 2.750,0 Des Weiteren wird im Bereich der Abfallwirtschaft eine Mindermengenumlage in Höhe von 778,2 TEUR bzw. 775,0 TEUR veranschlagt. 21 21