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Doppelhaushaltssatzung und Budgetplan (2019/ 2020)

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  • Budgetplan
  • Doppelhaushaltssatzung
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Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Finanzausgleichgesetz die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt.

2.7 Wesentliche

2.7 Wesentliche Abweichungen des Ergebnishaushaltes 01 10 20 30 41 45 48 50 60 72 80 26 Nettoressourcenbedarf Veränderung gegenüber dem Jahr 2018 um 2018 2019 2020 - in TEUR - Zentraler Service 01.01 Hauptamt -6.569,9 -1.055,3 -946,8 01.02 Personalamt -3.560,6 -232,1 -383,6 01.03 Finanzverwaltung -1.206,5 168,2 106,9 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 10.01 Ordnungs- und Straßenverkehrsamt -4.094,8 -1.072,8 -1.564,5 10.02 LÜVA -2.447,0 -36,0 -131,1 10.04 Umweltamt -5.248,0 -227,2 -452,3 10.05 Kreisforstamt -1.709,9 30,5 -17,1 10.06 Brandschutz/Kat.schutz/Rettungswesen -2.552,6 -410,5 -802,1 Schulen 20.01 Schulverwaltung -1.934,2 -93,3 -143,1 20.02 Schülerbeförderung -6.214,1 -26,0 -119,7 20.03 Gymnasien -3.403,0 -180,1 -219,5 20.04 Berufliche Schulzentren -3.972,6 291,1 18,8 20.05 Förderschulen -2.238,6 -373,0 -450,6 Kultur 30.01 Kulturamt -6.755,9 -1.044,3 -1.213,3 Soziales 41.01 Sozialamt -45.628,6 -936,6 -3.550,8 Jugend 45.01 Jugendamt -46.130,8 -4.506,9 -5.973,8 SGB II 48.01 Jobcenter Landkreis Görlitz -15.242,0 5.520,3 5.025,8 Gesundheit 50.01 Gesundheitsamt -4.601,6 10,5 -274,4 Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft, Verkehr 60.01 Amt für Vermessung und Flurneuordnung -4.922,9 -660,4 -965,1 60.02 Amt für Kreisentwicklung -2.777,9 -278,5 -454,0 60.03 Bauaufsicht -980,9 -320,1 -281,4 60.04 Amt für Hoch- und Tiefbau -9.779,7 -149,4 -562,1 Abfallwirtschaft 72.03 Abfallwirtschaft 0,0 0,0 0,0 Zentrale Steuerung 80.01 Verwaltungsleitung und Geschäftsstelle Kreistag -1.939,2 -37,0 -114,2 80.02 Dezernat I -753,9 -14,4 -6,8 80.03 Dezernat II -377,3 -64,3 -60,7 80.04 Dezernat III -512,0 -13,9 58,1 80.05 Rechnungsprüfungsamt -440,9 3,3 -15,8 80.06 Rechts- und Kommunalamt -1.208,3 -73,0 -69,3 26

Gegenüber dem Nachtragsplan 2018 werden im Doppelhaushalt 2019/2020 innerhalb der einzelnen Teilhaushalte unterschiedliche Planveränderungen dargestellt. Die größte negative Abweichung stellt sich im Bereich Jugendamt dar. Eine positive Entwicklung hingegen zeichnet sich im Jobcenter ab. Gegenüber dem Jahr 2018 hat sich der Zuschussbedarf (ohne Budget 9) im Jahr 2019 um 5.781,2 TEUR bzw. 13.562,5 TEUR im Jahr 2020 verschlechtert. 01 Zentraler Service Im Vergleich zum Jahr 2018 liegt hier eine Verschlechterung des Zuschussbedarfes vor. Ordentliche Erträge haben sich zwar erhöht, doch die ordentlichen Aufwendungen überdecken diese. Beim Gebäude- und Liegenschaftsmanagement wird eine Steigerung der ordentlichen Erträge von 130,4 TEUR bzw. 169,3 TEUR ausgewiesen. Erstattungen an private Unternehmen (E-Poststelle) sind mit 132,1 TEUR bzw. 164,3 TEUR veranschlagt, höhere Leasing- und Lizenzaufwendungen wirken sich ebenfalls negativ aus. Im Bereich vom Personalamt wirken sich höhere Ausbildungskosten für Azubis und Studenten sowie für die zentrale Fortbildung der Mitarbeiter ergebnisverschlechternd aus. Durch erhöhte Erträge bei den Mahngebühren und bei der internen Leistungsverrechnung stellt sich bei der Finanzverwaltung eine positive Entwicklung dar. 10 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Mit der Planung für die Jahre 2019/2020 konnte der ursprünglich geplante Zuschussbedarf nicht gehalten werden. Es werden zwar Mehrerträge ausgewiesen, doch höhere Aufwendungen insbesondere im Ordnungs- und Straßenverkehrsamt sowie beim Brandschutz/Katastrophenschutz/Rettungswesen kompensieren das Ergebnis. Im Produkt 12.2.1.01 – Ordnungsaufgaben kommt es zu höheren Verwaltungsgebühren Erlaubniswesen infolge der turnusmäßigen Regelüberprüfung. Beim ÖPNV erfolgt eine Umsetzung der Festlegungen aus der ZVON-Verbandsversammlung und der Kooperationsvereinbarung. Zuweisungen für laufende Zweck vom Land und Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an Verkehrsunternehmen wurden um jeweils 102,4 TEUR erhöht. Für die Jahre 2019 und 2020 ist eine jährliche Erhöhung der bisherigen Ausgaben um 1,8 Prozent vorgesehen. Bei den sonstigen Geschäftsaufwendungen kommt es zu einer Steigerung von 30 TEUR. Das erforderliche Marketing für Änderungen von Fahrplänen (auf Grund der geplanten, sukzessiven Änderungen in den Planungsregionen z.B. durch Änderungen der Linienführungen und/oder der Fahrpläne sowie die Einführung von Plus- und Taktbussen) und Fahrgastzählungen macht dies erforderlich. Marketing ist zwingend erforderlich, um auch rückläufigen Fahrgastzahlen entgegenzuwirken. Im Budget 10.04 Umweltamt wird insgesamt ein Mehrbedarf gegenüber 2018 in Höhe von 227,2 TEUR bzw. von 452,3 TEUR ausgewiesen. Erhöhte Aufwendungen für Abschreibungen, Personal sowie für abfallrechtliche Maßnahmen für die Beseitigung von wilden Müllablagerungen wirken sich negativ aus. 27 27