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Doppelhaushaltssatzung und Budgetplan (2019/ 2020)

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  • Budgetplan
  • Doppelhaushaltssatzung
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Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Finanzausgleichgesetz die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt.

So reichen trotz hoher

So reichen trotz hoher Professionalität ambulante Hilfen zur Sicherung des Kindeswohls in der Familie oftmals nicht aus. In 2016 wurde der aus dem Jahr 2015 übernommene Fallzahlenanstieg wieder teilweise abgebaut. Im Verlauf des HHJ 2016 wurde weiter an dieser positiven Entwicklung geknüpft. Jedoch im Verlauf des Jahres 2017 kam es erneut zu einem Fallzahlenanstieg. Dies hohe Niveau der Fallzahlen hält an. Die Hilfen werden immer kostenintensiver und mit weiteren Entgeltverhandlungen ist in den Folgejahren zu rechnen. Eine weitere Steigerung wird beim Unterhaltsvorschuss (Produkt 34.1.1.01) dargestellt. Mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 trat ein erweiterter Unterhaltsvorschuss für Kinder in Kraft. Die Leistungen von Unterhaltszahlungen weisen einen stetigen Anstieg aus. Es werden für die Anspruchsberechtigten des gesamten Landkreises die entsprechend den Altersstufen festgelegten Unterhaltsleistungen geplant. Plan – Ist – Abweichungen sind in dieser Planungsstelle unvermeidbar. Sie ergeben sich durch die ständige Veränderung der Anzahl der Unterhaltsvorschussempfänger sowie Veränderungen der gesetzlich festgelegten Mindestunterhaltssätze sowie Änderungen beim Selbstbehalt. Fallzahlenentwicklung laufende Fallzahlen seit 2016: 2016 Ø 2017 Ø Stand 03/18 Stand 06/18 Stand 09/18 vorauss. 12/2018 Ø 1. Altersstufe (0 – 5 Jahre) 1.035 1.091 1.079 1.024 1.001 1.020 2. Altersstufe (6 – 11 Jahre) 1.207 1.783 1.873 1.838 1.787 1.850 3. Altersstufe (12 – 17 Jahre) - 1.384 1.508 1.597 1.617 1.730 Gesamt 2.247 4.258 4.460 4.459 4.405 4.600 Weiterhin wurden auch die Landes- sowie Landkreismittel entsprechend den Aufgaben in der Kinder- und Jugendförderung bei der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit angepasst. Generell ist eine Zunahme der Aufwendungen bei den ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zu verzeichnen. 48 SGB II Budget 48.01 – Jobcenter Landkreis Görlitz Gegenüber dem Jahr 2018 wird ein Rückgang der Erträge und auch Aufwendungen dargestellt, im Ergebnis kommt es zu einer Verbesserung des Ressourcenbedarfes. Es erfolgte eine Anpassung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Bedarfsgemeinschaften sind rückläufig. 30 30

50 Gesundheit Budget 50.01 - Gesundheitsamt Im den Jahren 2019 und 2020 kommt es insgesamt zu einer Reduzierung der ordentlichen Erträge von jeweils 58,6 TEUR. Ordentliche Aufwendungen erhöhen sich um 34,5 TEUR bzw. 320,1 TEUR. Im Jahr 2019 hat sich somit der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um 93,1 TEUR bzw. im Jahr 2020 um 378,7 TEUR verschlechtert. Insbesondere im Produkt der Gesundheitsförderung und -vorsorge führen höhere Zuweisungen und Aufwendungen für Suchberatung, Selbsthilfegruppen sowie Kontakt- und Beratungsstellen zu diesem Ergebnis. 60 Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft, Verkehr 2018 2019 2020 - in TEUR - 60.01 Amt für Vermessung und Flurneuordnung -4.922,9 -660,4 -965,1 60.02 Amt für Kreisentwicklung -2.777,9 -278,5 -454,0 60.03 Bauaufsicht -980,9 -320,1 -281,4 60.04 Amt für Hoch- und Tiefbau -9.779,7 -149,4 -562,1 Zuschussbedarf -18.461,4 -1.408,4 -2.262,6 Im Nachtragsplan 2018 wurde mit einem Ressourcenbedarf von 18.461,4 TEUR geplant, im Doppelhaushalt 2019/2020 musste dieser Bedarf jedoch um 1.408,4 TEUR bzw. 2.262,6 TEUR erhöht werden. Budget 60.01 - Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung Im Wesentlichen wird die Verschlechterung durch die Produkte „Flurneuordnung“ und „Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Vermessungsbehörde“ erreicht. Geplante Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen wurden reduziert, Personalaufwendungen gesteigert. Budget 60.02 - Amt für Kreisentwicklung Der Zuschussbedarf für das Jahr 2019 beträgt 3.056,4 TEUR bzw. 3.231,9 TEUR für das Jahr 2020. Bei den Produkten „Vollzug von Förderprogrammen Ländlicher Raum“ und „Wirtschaftsförderung“ wird der größte Zuschussbedarf (u.a. Personalaufwendungen; Zuschuss an Zweckverbände) ausgewiesen. Das Produkt „Regionaler Strukturwandel“ wurde vom Budget 60.02 in das Budget 80.04 umgesetzt. 31 31