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Doppelhaushaltssatzung und Budgetplan (2019/ 2020)

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  • Budgetplan
  • Doppelhaushaltssatzung
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Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Finanzausgleichgesetz die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt.

Budget 60.03 -

Budget 60.03 - Bauaufsicht In der Entwicklung zeichnet sich eine Ergebnisverschlechterung aus. Innerhalb der einzelnen Produkte wird eine unterschiedliche Entwicklung dargestellt. Die größte Abweichung stellt sich im Produkt „Denkmalschutz- und pflege“ dar, ist jedoch im Zusammenhang mit dem Produkt „Baugenehmigungsverfahren“ zu sehen, es erfolgte eine Umsetzung der Position „Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von jeweils 275 TEUR. Verwaltungsgebühren wurden an die derzeitigen Entwicklungstendenzen angepasst und um 75 TEUR gegenüber dem Jahr 2018 reduziert. Budget 60.04 - Amt für Hoch- und Tiefbau In diesem Budget wird ein Mehrbedarf ausgewiesen, insbesondere höhere Personalaufwendungen und die Unterhaltungskosten für Straßen wirken sich negativ aus. Der Landkreis hat ca. 500 km Kreisstraßen zu bewirtschaften. Erneuerungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurden mit 10-prozentigem Eigenanteil eingestellt. 80 Zentrale Steuerung Innerhalb der einzelnen Budgets zeichnet sich ein unterschiedlicher Bedarf ab. Höhere Personalaufwendungen, Anpassung der Aufwendungen der Entschädigungen an das Entwicklungsniveau der vergangenen Jahre sowie Wahlkosten im Jahr 2019 sind teilweise als Ursache zu sehen. 32 32

3 Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt als Teil des Gesamthaushaltes, bildet die finanzielle Entwicklung der Kommune einschließlich der Investitionstätigkeit ab. 3.1 Erläuterung der Zahlungsmittelsalden 3.1.1 Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Der Ergebnishaushalt 2019 weist ein veranschlagtes Gesamtergebnis von - 5.061,5 TEUR aus. Unter Berücksichtigung der nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen sowie nicht ergebniswirksamer Einzahlungen und Auszahlungen ergibt sich ein Zahlungsmittelsaldo von 3.450,1TEUR. Im Jahr 2020 beträgt das veranschlagte Gesamtergebnis - 5.056,9 TEUR, ein Zahlungsmittelsaldo wird in Höhe von 4.606,0 TEUR ausgewiesen. Auch mittelfristig wird ein positives Ergebnis erreicht und stellt sich in den Jahren bis 2023 wie folgt dar: Veränderung Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit - i n TEUR - 6.000,0 4.274,4 4.606,0 4.443,0 4.635,2 4.801,7 4.000,0 3.450,1 2.000,0 0,0 2018 2019 2020 2021 2022 2023 33 33