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Doppelhaushaltssatzung und Budgetplan (2019/ 2020)

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  • Budgetplan
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Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Finanzausgleichgesetz die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt.

Haushaltssatzung des

Haushaltssatzung des Landkreises Görlitz für die Haushaltsjahre 2019/2020 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jewiels geltenden Fassung, hat der Kreistag in der Sitzung am _______________ folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019/2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem 2019 2020 - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 508.630.600 EUR 515.948.700 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 513.018.800 EUR 520.086.300 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -4.388.200 EUR -4.137.600 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 323.500 EUR 283.500 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 273.500 EUR 263.500 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 50.000 EUR 20.000 EUR - Gesamtergebnis auf -4.338.200 EUR -4.117.600 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR 0 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR 0 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 4.338.200 EUR 4.117.600 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0 EUR 0 EUR - veranschlagtes Gesamtergebnis auf 0 EUR 0 EUR 2

2019 2020 im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 489.298.200 EUR 495.527.000 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 485.848.100 EUR 490.921.000 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.450.100 EUR 4.606.000 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 96.550.600 EUR 41.970.400 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 102.950.600 EUR 47.520.400 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -6.400.000 EUR -5.550.000 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.949.900 EUR -944.000 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6.400.000 EUR 5.550.000 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.508.500 EUR 4.603.500 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.891.500 EUR 946.500 EUR - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -1.058.400 EUR 2.500 EUR festgesetzt. 3

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