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Doppelhaushaltssatzung und Budgetplan (2019/ 2020)

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  • Budgetplan
  • Doppelhaushaltssatzung
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Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Finanzausgleichgesetz die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt.

9 Übersicht zu

9 Übersicht zu ausgewählten Kennzahlen Landkreis Görlitz Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad Die Höhe des Anteils der Deckung der ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge erreicht ein finanzielles Gleichgewicht bei 100%. Der Anteil sollte hoch sein, eine Wertung erfolgt über Vergleichs- und Zeitreihen. NT 2018 2019 2020 Ordentliche Erträge *100 Ordentliche Aufwendungen 497.712,7 TEUR *100 504.664,1 TEUR 508.630,6 TEUR *100 513.018,8 TEUR 515.948,7 TEUR *100 520.086,3 TEUR Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad 98,62% 99,14% 99,20% Der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad spiegelt die gesamte verwaltungsrelevante Tätigkeit des Landkreises wider. Der geplante ordentliche Aufwandsdeckungsgrad liegt mit 99,14 % im Jahr 2019 und mit 99,20 % im Jahr 2020 gering unter den avisierten 100 %. Steuerquote Die Steuerquote stellt den prozentualen Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen dar und gibt den Grad der Abhängigkeit von Steuererträgen an. Erträge, wie beispielsweise der Gemeindeanteil an der ESt/USt, die Gemeindesteuern und weitere steuerähnliche Abgaben, verbleiben überwiegend bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. NT 2018 2019 2020 Steuererträge *100 Ordentliche Erträge 19.200,0 TEUR *100 497.712,7 TEUR 18.900,0 TEUR *100 508.630,6 TEUR 17.400,0 TEUR *100 515.948,7 TEUR Steuerquote 3,86% 3,72% 3,37% Beim Landkreis setzt sich diese Position aus Steuern und ähnlichen Abgaben des KdU Produktes zusammen. Die Weitergabe von Wohngeldeinsparungen des Landes durch Hartz IV entwickelt sich durch den Rückgang der Wohngeldempfänger rückläufig. 74 74

Kreisumlagequote Die Kreisumlagequote gibt über den prozentualen Anteil der Deckung des Gesamtzuschusses aus den Erträgen der Kreisumlage Auskunft. Die Kennzahl gibt Aufschluss über den Maßstab der Finanzkraft. NT 2018 2019 2020 Kreisumlage *100 Zuschuss Ergebnishaushalt 89.273,5 TEUR *100 187.203,7 TEUR 91.649,6 TEUR *100 192.984,9 TEUR 95.576,0 TEUR *100 200.766,2 TEUR Kreisumlagequote 47,69% 47,49% 47,61% Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ist und ist somit aussagefähig über die Finanzkraft des Landkreises. NT 2018 2019 2020 Erträge aus Zuwendungen *100 Ordentliche Erträge 363.893,9 TEUR *100 497.712,7 TEUR 373.958,1 TEUR *100 508.630,6 TEUR 381.223,7 TEUR *100 515.948,7 TEUR Zuwendungsquote 73,11% 73,52% 73,89% Die Erträge aus Zuwendungen bilden mit durchschnittlich 73,5 % den Hauptteil der Gesamterträge. Es besteht eine Abhängigkeit gegenüber Dritten. Zuweisungen werden von Dritten geleistet, damit der Landkreis der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben nachkommen kann. Die Finanzkraft des Landkreises kann demnach als gering eingeschätzt werden. 75 75