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Doppelhaushaltssatzung und Budgetplan (2019/ 2020)

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  • Budgetplan
  • Doppelhaushaltssatzung
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  • Verwaltungsprodukt
Der Landkreis Görlitz hat sich erneut für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 entschlossen. Die Entscheidung erneut einen Doppelhaushalt aufzustellen basiert auf dem Finanzplanungszeitraum des Freistaates Sachsen, welcher in der Regel mit dem Finanzausgleichgesetz die Finanzdaten für die nächsten zwei Jahre vorgibt.

Die Zuwendungsquote wird

Die Zuwendungsquote wird aus dem Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ermittelt. Die Erträge aus Zuwendungen beinhalten: Erträge aus Zuwendungen 2019 2020 Angaben in TEUR Allgemeine Schlüsselzuweisungen 71.662,0 75.119,3 Investive Schlüsselzuweisung für Instandhaltung 879,8 879,8 Sonstige allgemeine Zuweisungen 19.821,7 19.821,7 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 23.449,4 22.829,8 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 18.486,8 20.625,2 Allgemeine Umlagen (Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage) 91.790,6 95.717,0 Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung des Bundes 147.867,8 146.230,9 Transferaufwandsquote Die Transferaufwandsquote ermittelt den Anteil an ordentlichen Aufwendungen für Transferaufwendungen. Vergleiche mit anderen Landkreisen in Sachsen über Minimum/Mittelwert/Maximum können für Aussagen/Wertungen herangezogen werden. NT 2018 2019 2020 Transferaufwendungen *100 Ordentliche Aufwendungen 315.469,0 TEUR *100 504.664,1 TEUR 306.330,2 TEUR *100 513.018,8 TEUR 309.666,6 TEUR *100 520.086,3 TEUR Transferaufwandsquote 62,51% 59,71% 59,54% Die Transferaufwandsquote setzt Aufwendungen für Transferleistungen (KKL 43), wie Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Sozialtransferaufwendungen und allgemeine Umlagen ins Verhältnis zur Summe der ordentlichen Aufwendungen. Diese Kennziffer gibt darüber Auskunft, welcher Anteil an den ordentlichen Aufwendungen für Transferleistungen aufgewendet wird. Die Transferaufwendungen sinken im Vergleich Nachtrag 2018 zum Plan 2019 um 9,1 Mio. EUR. Gegenüber dem Jahr 2020 ist ein leichter Anstieg um 3,3 Mio. EUR geplant. Der Anteil an den ordentlichen Aufwendungen, welcher für Transferleistungen aufgewendet wird, liegt bei durchschnittlich 60,6 %. 76 76

Sozialtransferaufwandsquote Die Sozialtransferaufwandsquote ermittelt den Anteil an ordentlichen Aufwendungen, welcher für Sozialtransferaufwendungen und für Zuweisungen und Zuschüsse lfd. Zwecke aufgewendet wird. Die Quote sollte niedrig sein, da diese ein Abbild strukturschwacher Regionen/Landkreise darstellt. Vergleiche mit anderen Landkreisen in Sachsen können für Aussagen/Wertungen herangezogen werden. NT 2018 2019 2020 Sozialtransferaufwendungen + Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke *100 Ordentliche Aufwendungen 284.708,0 TEUR *100 504.664,1 TEUR 273.789,9 TEUR *100 513.018,8 TEUR 275.409,0 TEUR *100 520.086,3 TEUR Sozialtransferaufwandsquote 56,42% 53,37% 52,95% Diese Kennziffer gibt darüber Auskunft, welcher Anteil an den ordentlichen Aufwendungen für Sozialtransferleistungen aufgewendet wird. Die Sozialtransferaufwandsquote mit durchschnittlich 54,2 % besagt, dass über die Hälfte der vom Landkreis geleisteten Aufwendungen für Sozialtransferleistungen eingesetzt werden. Diese Quote wird als Ausdruck einer strukturschwachen Region gewertet. Personalintensität Die Kennzahl der Personalintensität ermittelt, welcher Anteil der ordentlichen Aufwendungen für das Personal aufgewendet wird. Für eine interne Steuerung können Vergleiche mit anderen Landkreisen in Sachsen über Minimum/Mittelwert/Maximum unter Beachtung unterschiedlicher Ausgliederungsgrade (Kernhaushalt) bzw. Aufgabenübertragungen an Dritte erfolgen. NT 2018 2019 2020 Personalaufwendungen *100 Ordentliche Aufwendungen 89.487,5 TEUR *100 504.664,1 TEUR 94.202,1 TEUR *100 513.017,1 TEUR 95.638,7 TEUR *100 520.085,9 TEUR Personalintensität 17,73% 18,36% 18,39% 77 77