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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024, Zweckverband "Allwetterbad Großschönau"

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16. Kontenplan Der

16. Kontenplan Der Kontenplan entspricht dem Kommunalen Kontenrahmen des Freistaates Sachsen (Anlage 3 VwV KomHSys). Der Kontenrahmen ist in Kontenklassen, Kontengruppen und Kontenarten unterteilt. Die Konten der Ergebnisrechnung sind 6-stellige Sachkonten. Sie werden in Ertrags- und Aufwandsarten unterschieden. Die Ergebnisrechnung basiert auf: Kontenklasse 3 Kontenklasse 4 Kontenklasse 5 Kontenklasse 3 Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Ordentliche Erträge 30 Steuern und ähnliche Abgaben 31 Zuwendungen, allgemeine Umlagen und aufgelöste Sonderposten 32 Sonstige Transfererträge 33 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 34 Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen 35 Sonstige ordentliche Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit 36 Finanzerträge 37 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 38 Erträge aus interner Leistungsbeziehung Kontenklasse 4 Ordentlicher Aufwand 40 Personalaufwendungen 42 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 43 Transferaufwendungen 44 Sonstige ordentliche Aufwendungen aus laufd. Verwaltungstätigkeit 45 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 47 Bilanzielle Abschreibungen 48 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Kontenklasse 5 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen 50 Realisierte außerordentliche Erträge 51 Realisierte außerordentliche Aufwendungen Die bilanziellen Konten gliedern sich auf der Aktivseite in die Kontenklasse O und 1 und auf der Passivseite ist die Kontenklasse 2 geschlüsselt. Die Kontenklasse 6 entspricht den Einzahlungen und die Kontenklasse 7 den Auszahlungen der Finanzrechnung. Haushaltssatzung und Hauhaltsplan 2024 25 Zweckverband "Allwetterbad Großschönau"

17. Produktplan Ein Produkt ist eine öffentliche Leistung, die seitens der Verwaltung für externe (Bürger, Einwohner...) bzw. für Verbandsmitglieder erbracht wird. Die Produkte besitzen somit externen bzw. internen Charakter. Der kommunale Produktrahmen für den Freistaat Sachsen (Anlage 1 VwV KomHSys) baut auf den inhaltlichen Festlegungen des IMK-Beschlusses vom 21. November 2003 auf. Es besteht die Vereinbarung der Länder, einen einheitlichen Produktrahmen anzuwenden. In diesem Produktrahmen sind die Produktbereiche und die Produktgruppen vom Land verbindlich vorgegeben. Für den Freistaat Sachsen wurden zusätzlich Produktuntergruppen definiert, welche den sächsischen Kommunen zur Anwendung empfohlen worden sind. Mit der verbindlichen Vorgabe der Produktbereiche und der Produktgruppen wird sämtlichen finanzstatistischen Erfordernissen entsprochen. Das heißt, das ohne zusätzlichen Aufwand der statistischen Berichtspflicht nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz nachgekommen werden kann. Der Produktplan des Zweckverbandes enthält drei Produkte, drei Produktgruppen und zwei Produktbereiche. a Produktbereich Produktgruppe Produktuntergruppe Produkt Bezeichnung 42.4 Sportstätten und Bäder 42.4.2 Bäder 42.4.2.01 Hallenbäder Beschreibung: Im Eigentum des Zweckverbandes befindet sich ein Allwetterbad. Der Zweckverband hat die Aufgabe, das Allwetterbad mit ganzjähriger Nutzungsmöglichkeit zur Betreibung an die TRIXI-Park GmbH zu verpachten und die Kosten zu tragen. Zielgruppe: Ziele: Gesetzliche Grundlagen: Verbandsmitglieder, Bürger, Gäste des TRIXI-Bades Bereitstellung des Allwetterbades zur Verpachtung für die Betreibung an die TRIXI-Park GmbH SächsKomZG, SächsGemO,SächsKomHVO Verbandssatzung Haushaltssatzung und Hauhaltsplan 2024 26 Zweckverband "Allwetterbad Großschönau"