In der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Allwetterbad Großschönau" im Juni 2024 soll der Beschluss zur Einreichung des evaluierten und überarbeiteten Fördermittelantrages erfolgen. Sobald der Beschluss vorliegt, wird der überarbeitete Fördermittelantrag an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Ziel ist es schnellstmöglich eine Entscheidung des Einplanungsausschusses zu dem Fördermittelantrag zu erhalten. Der Zweckverband befindet sich dazu in einem engen Austausch zum Verfahren mit der Landesdirektion Sachsen, Referat 31. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanes lag noch kein Zuwendungsbescheid vor. Derzeitig wird weiter davon ausgegangen, dass im laufe des Jahres ein entsprechender Zuwendungsbescheid vorliegt. Mit den sich daraus verbindlich ergebenen Rahmenbedingungen kann sich die Erstellung einer Nachtragsplanung ergeben. Mit Vorliegen eines Fördermittelbescheides sollen die Ausführungsplanung und die Ausschreibung der Bauleistungen durchgeführt werden. Der eigentliche Baubeginn ist für 2025 vorgesehen. Es wird von einer Bauzeit von zwei Jahren ausgegangen. Das Allwetterbad Großschönau ist nicht nur in die Jahre gekommen, sondern zeigt auch deutliche Verschleißerscheinungen, die die langfristige Betriebsfähigkeit gefährden. Ohne angemessene Investitionen in die Modernisierung und Weiterentwicklung besteht die ernsthafte Gefahr, dass diese bedeutende Attraktion langfristig nicht mehr den Anforderungen gerecht werden kann und somit seine Anziehungskraft verliert. Mit einer Bewilligung für das Projekt zur Attraktivierung und Modernisierung des Allwetterbades Großschönau würden nicht nur bestehende Arbeitsplätze gesichert, sondern auch neue Arbeitsplätze geschaffen. Dies hätte positive Auswirkungen auf die regionale gewerbliche Wirtschaft und zahlreiche Tourismusbetriebe in der Oberlausitz, insbesondere vor dem Hintergrund der nach wie vor spürbaren Belastungen durch die Corona-Pandemie im Tourismussektor. Das Allwetterbad Großschönau und der TRIXI Ferienpark sind für den Tourismus und die Wirtschaftsstruktur im Landkreis Görlitz von enormer Bedeutung. Für die Vorfinanzierung der Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Vorplanung) und die Erstellung der Ausführungsplanung wurde im Haushaltsjahr 2022 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.000.000 Euro vorgenommen. Die Refinanzierung erfolgt durch eine Erhöhung der Pachtzahlung beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024 für eine Laufzeit von 20 Jahre. Mit einer weiteren Kreditaufnahme in Höhe von rund 4,9 Mio. EUR zur Vorfinanzierung der Eigenmittel für die geplante Modernisierung und Attraktivierung, werden die Pachtzahlungen dynamisch an den erforderlichen Kapitaldienst angepasst. Dieser Vorgehensweise liegt die Annahme zugrunde, dass mit der Darlehensaufnahme 2025 drei tilgungsfreie Jahre gewährt werden (Förderprogramm 208 - Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Trixi-Park GmbH ist eines der Flaggschiffe des Tourismus im Landkreis und eines der wenigen Träger der Servicequalität Stufe III sowie eines 4-Sterne-Siegels im Bereich Hotellerie. Mit der Errichtung des Empfangsgebäudes mit Rezeption, Lobbybereich, Bar/Cafe und Restaurant mit 150 Sitzplätzen sowie 30 Appartements und Außenanlagen kann die Ertragskraft nachhaltig gesteigert werden und es wird für das gesamte Unternehmen eine wirtschaftlich stabile Entwicklung möglich. Durch die moderne Unternehmensstruktur ist das Unternehmen in der Lage auf Ereignisse zügig reagieren zu können. Das Unternehmen ist als Marke in der Branche etabliert, anerkannt und wirtschaftlich erfolgreich, vorausgesetzt uneingeschränktes Reisen ist gesichert wieder möglich. Positiv fällt dabei ins Gewicht, dass Deutschlandtourismus durch das aktuelle Geschehen an Aufwind gewinnen wird und davon kann die TRIXI-Park GmbH profitieren. Entgegen der Prognosen drückt die erheblich gestiegene Inflation in Höhe von 8,8 % in Deutschland auf die Stimmung in der Bevölkerung. Die Menschen werden zuallererst an den Freizeitausgaben sparen und wohlüberlegt Ausgaben tätigen. Auch im kommenden Jahr wird das Buchungsverhalten äußerst kurzfristig bleiben. Ein Angebot, was eine zu geringe Qualität vorweist, wird ebenfalls künftig keinen Bestand mehr haben können. Denn die Menschen überlegen sehr genau, wofür sie bereit sind, Geld auszugeben. Trixi ist zwar noch gut aufgestellt, aber es gibt Handlungsbedarf in den Hauptbereichen Beherbergung und Trixi-Bad. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 6 Zweckverband „Allwetterbad Großschönau"
Neben der notwendigen Modernisierungsmaßnahme des Trixi-Bades sind zeitnah weitere Zukunftskonzepte im Bereich Beherbergung aufzustellen. Diese sollten Vorschläge beinhalten, wie die in die Jahre geratene Ausstattungsqualität der Ferienhäuser modernisiert werden kann, ob die Erschließung weiterer Flächen durch Bebauung weiterer Ferienhäuser die Ertragskraft zusätzlich stärkt. Zur Bewältigung der Energiewende wird es notwendig werden, neue Technikkonzepte zu erstellen, die das Unternehmen für die Herausforderungen der Energiewende rüsten. Die TRIXI-Park GmbH hat die Pachtzahlungen im Geschäftsjahr 2023 planmäßig getätigt. Ebenso sind keine Einschränkungen in den Pachtzahlungen im Haushaltsjahr 2024 und den Folgejahren zu erwarten. Die Liquidität des Zweckverbandes ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen und auch im Haushaltsjahr 2024 gesichert. In der Verbandssatzung ist festgelegt, dass die Verbandsmitglieder eine jährliche Verbandsumlage in Höhe von 112.500 Euro zu leisten haben. Bis einschließlich Haushaltsjahr 2022 hat der Zweckverband „Allwetterbad Großschönau" von seinen Verbandsmitgliedern eine Sonderumlage zur Finanzierung des Investitionszuschusses an die TRIXI-Park GmbH, welche jährlich in der Haushaltssatzung festgelegt wurde, erhoben. Seit dem Haushaltsjahr 2023 wird keine Sonderumlage mehr erhoben. Aufgrund der Investitionstätigkeit und der damit verbundenen Förderquote stellt die Auflösung des Sonderpostens die größte nicht zahlungswirksame Ertragsposition dar, die mit der Aufwandsposition der Abschreibungen korrespondiert. Haushaltsvermerk zur unentgeltlichen Erledigung von Kassengeschäften: Der Zweckverband „Allwetterbad Großschönau" verfügt über kein eigenes Personal. Die Verwaltung des Zweckverbandes erfolgt durch die Verwaltung des Landkreises Görlitz auf der Grundlage einer Vereinbarung zur Erbringung von fremden Kassengeschäften. Der Landkreis Görlitz erledigt unentgeltlich die Kassengeschäfte und Verbandsverwaltung. Die Übernahme der daraus resultierenden Kosten entspricht einer Zuschusszahlung des Landkreises an den Zweckverband. Eine Darstellung des Zuschusses im Haushaltsplan des Zweckverbandes erfolgt nicht. Dies stellt eine Ausnahme vom Bruttoprinzip dar. Mit Genehmigungsbescheid für das Haushaltsjahr 2020 (datiert auf den 29. Juni 2020) wurde der Hinweis erteilt, dass die Landesdirektion nunmehr zu der Überzeugung gelangt ist, dass eine Ausnahme vom Bruttoveranschlagungsprinzip jedoch nicht vorliegt. Erträge und Aufwendungen sind gemäß § 10 Abs. 2 SächsKomHVO in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen. Die vom Gesetzgeber eingeräumten Ausnahmetatbestände sind hier nicht anwendbar. An der mit Schreiben vom 12. September 2016 geäußerten Rechtsauffassung wird insoweit nicht mehr festgehalten. Der Zweckverband wird daher gebeten, beginnend mit der Haushaltssatzung 2021 entsprechende Veranschlagungen vorzunehmen. Diesem Hinweis wird vom Zweckverband „Allwetterbad Großschönau" nicht entsprochen. Hintergrund ist, dass durch die Steigerung des Haushaltsvolumens bei einer eventuellen Bruttoveranschlagung hierbei keinerlei Wirkung erzielt wird, weder in finanzwirtschaftlicher Hinsicht noch in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht. Grund ist, dass trotz unvollständiger Darstellung der Haushaltsplan bei ordnungsgemäßer Verrechnung ausgeglichen bleibt. Es findet daher§ 12 Abs. 1 Satz 3 HGrG im Rahmen eines Haushaltsvermerks weiterhin in den Haushaltsplänen über die unentgeltliche Erledigung von Kassengeschäften Anwendung. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 7 Zweckverband „Allwetterbad Großschönau"
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